Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Websites und mobile Webanwendungen so erstellt wind, dass auch fast alle Menschen diese Angebote uneingeschränkt nutzen können. Der Begriff Barrierefreiheit bezieht sich im engeren Sinne hier vor allem auf Menschen mit körperlichen Einschränkungen wie Blindheit, Taubheit oder aber auch motorisch bedingte Barrieren. Aber auch viele ältere Nutzer des World Wide Web profitieren von barrierefreien Webangeboten. 

Wer bestimmt, was Barrierefreiheit bedeutet?

Die Maßgabe zur Barrierefreiheit ist im Gleichstellungsgesetz hinterlegt. EU-weit gilt seit dem Jahr 2018 die EU-Richtlinie 2016/2102. In dieser Richtlinie geht es speziell um die Barrierefreiheit auf Webseiten und Apps. Empfehlungen dazu, wie man eine Website barrierefrei gestaltet, liefern die Web Content Accessibility Guidelines 2.0, kurz WCAG 2.0. Zusätzlich regelt die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, die BITV gewissen Grundnormen. Zur Vertiefung und Anwendung bietet die Website einfach-fuer-alle.de von der Aktion Mensch vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen. 

Assistive Technologien

Es gibt nicht nur blinde Menschen, die sich dennoch im Internet zurechtfinden müssen, sondern vielfältige weitere Barrieren wie kognitive Beeinträchtigungen, Farbenblindheit, körperliche Eingeschränktheit (zum Beispiel beim Bedienen mobiler Anwendungen) sind zu benennen und möglichst abzubauen, damit eine Webanwendung oder eine Website möglichst allen Menschen zur Verfügung stehen kann.

Einige bekannte assistive Technologien für barrierefreie Webseiten sind: 

  • Screen- und Webreader für blinde Menschen
  • Vergrößerungssysteme für seheingeschränkte Menschen
  • Bedienhilfen, vor allem besondere Mäuse

Es gibt noch weitere Hilfen wie spezielle Browser, die im Text Symbole einblenden, um kognitiv Benachteiligten den Text besser verständlich zu machen. Diese sind aber im deutschsprachigen Raum nicht ausgereift.

Weitere Hilfsmittel, die man eingeschränkten Menschen als Hilfestellung anbieten kann, sind zum Beispiel Untertitel und Transkriptionen für Audio-Inhalten. alternative Texte (zum Beispiel der ALT-Tag für Bildbeschreibungen) und erklärende Texte für informative Grafiken. Technische Grafiken wie Pfeile sollten ein leeres Alt-Attribut bekommen, damit der Screenreader Layout-Grafiken nicht mit vorliest. 

Barrierefreiheit für kognitiv und motorisch Eingeschränkte

Nicht nur Seh- oder Hörbehinderung, auch kognitive und vor allem motorische Einschränkungen können Menschen an der Nutzung von Webangeboten hindern. Im Hinblick auf motorische Eingeschränktheit ist hier vor allem die Tastaturbedienung, die Bedienbarkeit von Schaltflächen und das Benutzen und Ausfüllen von Formularen zu nennen.  Auch hier sollte man darauf achten, dass zum Beispiel die Website auch nur mit der Tastatur bedienbar ist, Schaltflächen für eine Nutzung insbesondere auf mobilen Endgeräten groß genug sind, Radio-Buttons eine Alternative haben usw. 

Letztendlich gilt im Web auch eine besonders einfache, leicht verständliche Sprache zu verwenden, die auch von Menschen mit kognitiven Einschränkungen verstanden werden kann. Natürlich richtet sich die Wahl Ihres Sprachstils und die Verwendung von Fremdwörtern auch nach Ihrer Zielgruppe und dem Thema, mit welchem sich Ihre Internetpräsenz beschäftigt.